Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma: Sound-Light-JP

Inhaber: Ing. Jonas Steffen-Munsberg

Stand: 30.03.2020

§1 [ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN]
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages (Mietvertrages und/oder DJ-Booking-Vertrages), der zwischen einem Kunden und
Sound-Light-Jp, Jonas Steffen-Munsberg (nachfolgend „SLJP“ genannt) abgeschlossen wird, gleichgültig ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen von SLJP zum Gegenstand hat. Alle Angebote sind freibleibend und sind mindestens 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum durch den Kunden mit einer E-Mail zu
bestätigen. Wir behalten uns eine Zwischenvermietung vor. Alle Aufträge und aus Angeboten entstandenen Aufträge sind erst dann für SLJP bindend, wenn Sie von SLJP Per E-Mail schriftlich bestätigt worden sind. Bedingungen des Kunden verpflichten SLJP auch dann nicht, wenn ihnen nach Eingang nicht ausdrücklich widersprochen wird. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, verspätete Rückgabe eines Vormieters, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden SLJP von der Erfüllung geschlossener Verträge.
Werden Geräte oder Mietgegenstände mündlich oder fernmündlich vom Mieter reserviert, von SLJP zum gewünschten Liefertermin bereit gestellt und vom Mieter
nicht abgeholt, werden diese Mietgegenstände gemäß aktueller Mietpreisliste berechnet.

 

§2 [HAFTUNG UND RÜCKLIEFERUNG]
Dem Vertragspartner werden für eine bestimmte, im Mietvertrag festgelegte Zeit, die gesondert aufgeführten Mietgegenstände überlassen. Die Abholung und
Rückgabe erfolgt zu den im Mietvertrag festgelegten Zeiten in SLJP Lager. Sollte der Kunde nicht zu den vereinbarten Zeiten die Mietgegenstände abholen oder zurückgeben ist SLJP berechtigt, die entstandenen Wartezeiten in Rechnung zu stellen. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen haftet der im Mietvertrag genannte Vertragspartner. Auch bei Beschädigungen durch unsachgemäße Bedienung oder Handhabung wie z.B. Übersteuern, Rückkopplung, fehlerhafter Aufbau, Stromschwankungen etc. wird der im Mietvertrag genannte Vertragspartner zur Haftung herangezogen. Entstehen an den Mietgegenständen Schäden durch höhere Gewalt ist der Mieter in vollem Umfang haftbar. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist die
Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.

 

§3 [PREISE]
Unsere Preise verstehen sich seit dem 01.01.2002 in Euro (EUR/€). In Mietverträgen bezieht sich die Mietgebühr der Geräte immer nur auf einen Tag, außer es wurden
gesonderte Vereinbarungen (siehe Angebot, Pauschale etc.) zwischen SLJP und dem Vertragspartner geschlossen und durch diesen auch bestätigt. Die Rückgabe erfolgt
am darauf folgenden Werktag, wenn nötig kann von dem Mieter eine Rückgabe der Mietgegenstände auch sonntags verlangt werden. Für jeden weiteren
angefangenen Werktag verpflichtet sich der Mieter, erneut den aufgeführten Tagesmietpreis zu bezahlen.

 

§4 [FUNKTIONSFÄHIGKEIT]
Die Geräte haben das Lager in einwandfreiem Zustand verlassen. Sollten Defekte an Geräten auftreten, welche auf gewöhnliche Abnutzung, Verschleiß etc.
zurückzuführen sind, verpflichtet sich SLJP schnellst möglich für Ersatz zu sorgen. Sollte dies aus organisatorischen oder logistischen Gründen nicht möglich sein, wird
dem Vertragspartner der volle Tagesmietpreis für das entsprechende Gerät erstattet. Der Mieter hat die Pflicht, SLJP unverzüglich auf Schäden und Defekte
hinzuweisen.

 

§5 [GEWÄHRLEISTUNG]
Der Vermieter verpflichtet sich durch seine Unterschrift, die oben genannten Mietgegenstände dem Mieter in ordnungsgemäßen Zustand und den aktuellen
Vorschriften (UVV, BGV, V.Stätt.VO. etc.) entsprechend übergeben zu haben. Der Mieter hat sich vom funktionstüchtigen Zustand der Mietgegenstände überzeugt. Der
Vermieter trägt die gewöhnliche Abnutzung der Mietgegenstände

 

§6 [BAULICHE VERÄNDERUNGEN]
Der Mieter verpflichtet sich, keine baulichen Veränderungen an den übergebenen Mietgegenständen, Cases & Racks, Zubehör und insbesondere Stromverteiler und
Kabel vorzunehmen. Sollte dies unbedingt erforderlich sein, verpflichtet sich der Mieter SLJP vorher zu unterrichten. Für entstandene Schäden durch unerlaubte und
unsachgemäße bauliche Veränderungen haftet der Vertragspartner. Auf den Mietgegenständen (vor allem Stoffe, Projektionsfolien, Zeltplanen, Kabel) dürfen keine
Klebestreifen gleich welcher Art, Aufkleber, doppelseitiges Klebeband etc. angebracht werden. Es dürfen nur rückstandsfrei lösbare Klebebänder, Kabelbinder und
Spannfixe verwendet werden. Die Verwendung von Tackernadeln, Klettband oder Sicherheitsnadeln ist vorher mit SLJP abzusprechen. Anfallende Kosten durch
Beschädigungen, Reinigung, Reparatur oder Neubeschaffung der Mietgegenstände gehen zu Lasten des Mieters.

 

§7 [UNTERVERMIETUNG]
Jeder Untervermietung oder sonstiger Nutzungsüberlassung an Dritte bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung durch SLJP. Für den Fall berechtigter oder
unberechtigter Nutzungsüberlassung tritt der Mieter bereits jetzt sämtliche Ansprüche, die ihm aus dem Überlassungsverhältnis gegen den Nutzer zustehen, an uns
ab; wir nehmen die Abtretung an.

 

§8 [TRANSPORT]
Sollte der Transport der Mietgegenstände per Spedition oder Paketdienst erfolgen, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Mietgegenstände dem
Transportunternehmen übergeben worden sind. Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Verwenden wir eigene Transportmittel, so geht die Gefahr
auf den Kunden über, sobald die Mietgegenstände am Bestimmungsort vom Transportmittel abgeladen worden sind. Für den Abschluss von Transportversicherungen
muss der Kunde selbst Sorge tragen.

 

§9 [RÜCKTRITT, STORNIERUNG]
Für den Fall dass der Besteller/Auftraggeber/Kunde von einem, durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigten Auftrag zurücktritt, d.h. den Auftrag storniert, werden folgende Stornokosten fällig. Bis zu 30 Tagen vor Auftragsbeginn = kostenlos, bis 21 Tage vor Auftragsbeginn = 20% des Gesamtlieferumfanges, bis 14 Tage vor Auftragsbeginn = 50% des Gesamtlieferumfanges, bis 7 Tage vor Auftragsbeginn 75% des Gesamtlieferumfanges, danach werden 100% des Gesamtlieferumfanges fällig. Außer der Kunde findet einen Ersatzkunden, der den kompletten Lieferumfang übernimmt oder SLJP hat die Möglichkeit, die bereits reservierten Mietgegenstände an einen anderen Kunden zu vermieten.

 

§10 [BEZAHLUNG]
Abs.1 Vermietung
Die Mietgebühr bei der reinen Vermietung des Equipments wird am Tage der Abholung in bar bezahlt. Die Mietgebühr wird im Mietvertrag schriftlich notiert. Wurden Rabatte zwischen den Vertragsparteien vereinbart und ist der Mieter seiner Verpflichtung zur Barzahlung nicht nachgekommen, so können gewährte Rabatte durch den Vermieter storniert werden. Wurde Bezahlung nach Rechnungserhalt vereinbart ist der Mieter verpflichtet innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles die
Mietgebühr an SLJP zu entrichten. Für Neukunden, die Bezahlung nach Rechnungserhalt mit SLJP vereinbart haben, gilt generell eine Vorauszahlung von 50% der Mietgebühr. Gesonderte Vereinbarungen werden immer schriftlich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung notiert.

Abs. 2 DJ-Service mit & ohne Equipment
Der Rechnungsbetrag bzw. vorläufige Rechnungsbetrag (eventuell zusätzlich anfallende Personalkosten (Discjockey)) für ein DJ-Booking mit & ohne Equipment wird im Angebot und der Auftragsbestätigung notiert. Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Rechnung als Vorkasse in der Woche der
Veranstaltung zu 100% zu bezahlen. Entstehen weitere Kosten (z.B. durch verlängerte DJ-Auftritte) wird nach der Veranstaltung eine weitere Rechnung erstellt.
Gesonderte Vereinbarungen werden immer schriftlich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung notiert.

 

§11 [Gebühren]
Alle anfälligen Gebühren, wie z.B. GEMA, werden ausschließlich vom Veranstalter angemeldet, getragen und direkt an die zuständigen Stellen abgeführt. Dies gilt
ausdrücklich auch für digitale und analoge Vervielfältigungen und Tonträger (PC, MD, CD, Cassette, usw.).

 

§12 [DJ-SERVICE / AUF- & ABBAU DER LICHT- & TONANALAGE]
Der Auf- und Abbau der DJ-Anlage (Licht & Tontechnik) erfolgt zeitnah vor und nach der Veranstaltung. Hierzu müssen die Räumlichkeiten bzw. der Veranstaltungsort
für SLJP zugänglich sein. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend sichere Stellfläche für das Equipment zur Verfügung steht. Der Stromanschluss darf ausschließlich für die technische Anlage des DJ’s/Künstlers zur Verfügung stehen. Es dürfen keine zusätzlichen Geräte wie z.B. Kühlgeräte, Zapfanlagen, Zeltbeleuchtungen, etc. an den gleichen Stromkreislauf angeschlossen werden.

 

§12 [EIGENTUMSVORBEHALT]
Der Mieter verpflichtet sich durch seine E-Mail bestätigung, uns unverzüglich zu unterrichten, falls ein Dritter Rechte an einem der Mietgegenstände oder an den
Mietgegenständen geltend macht (z.B. Pfändungen). Sicherungsübereignung bzw. –abtretung sowie Verpfändung der Mietgegenstände bzw. der angetretenen
Forderungen sind unzulässig.

 

§13 [VERTRAGSBEDINGUNGEN]
Der Mieter erkennt durch seine E-Mail Bestätigung, alle im Mietvertrag / Bookingvertrag aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Weitere Absprachen gelten als nichtig, außer es wurden gesonderte, schriftliche Vereinbarungen getroffen und durch SLJP bestätigt.

 

§14 [DATENSCHUTZ]
Die sich aus Geschäftsvorfällen ergebenden Daten werden im Rahmen von Dateien zur Abwicklung der Aufträge etc. gespeichert und an Dritte nicht weitergegeben.
Sollte die Weitergabe der Daten unbedingt für die Abwicklung eines Auftrages erforderlich sein, werden die Daten im Einzelfall auch weitergegeben.

 

§14 [ERFÜLLUNGSORT]
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für alle sich aus dem Auftrag ergebenen Rechte und Pflichten: 33098 Paderborn. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.